Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 37/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Presseberichterstattung über einen Strafprozess
- kanzlei.biz
Filmaufnahmen von Straftätern bei bereits vorangegangenem Interview mit Foto
- kanzlei.biz
Filmaufnahmen von Straftätern bei bereits vorangegangenem Interview mit Foto
- presserecht-aktuell.de
Identifizierbare Bildberichterstattung über spektakuläre Anklage ist zulässig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Presseberichterstattung über einen Strafprozess
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Identifizierbare Filmaufnahmen von Straftätern können zulässig sein
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Schadensersatz nur bei schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzung
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 19.11.2008 - 3 O 178/07
- OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 37/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 37/08
Auch Fehlverhalten kann einen Menschen zur Person der Zeitgeschichte machen, sodass grundsätzlich auch von verurteilten Straftätern oder den schwerer Straftaten Angeklagten Bildnisse veröffentlicht werden dürfen (BVerfGE 35, S. 202 ff.). - BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97
Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 37/08
Nach der verfassungsrechtlich unbedenklichen (…BVerfG NJW-RR 2007, S. 1055) Rechtsprechung besteht ein solcher Anspruch nur dann, wenn eine schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt und sich diese Beeinträchtigung nach Art der Verletzung nicht in anderer Weise (Genugtuung durch Unterlassung, Gegendarstellung oder Widerruf) befriedigend ausgleichen lässt (BGH NJW 2000, 2195). - BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94
Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09
Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 37/08
Die Berichterstattung über Entstehung, Ausführung und Verfolgung einer Straftat unter Namensnennung, Abbildung und Darstellung des Straftäters greift zwangsläufig in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht ein, weil sie sein Fehlerverhalten öffentlich bekannt macht und seine Person in den Augen der Adressaten von vornherein negativ qualifiziert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 2009, 1 BvR 1107/09 m.w.N.). - BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 37/08
Ob dies der Fall ist, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, also der Verbreitung der rechtswidrigen Veröffentlichung, der Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessen- und Rufschädigung des Verletzten, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (BGH, NJW 1985, S. 1617). - BVerfG, 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02
Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 37/08
Nach der verfassungsrechtlich unbedenklichen (BVerfG NJW-RR 2007, S. 1055) Rechtsprechung besteht ein solcher Anspruch nur dann, wenn eine schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt und sich diese Beeinträchtigung nach Art der Verletzung nicht in anderer Weise (Genugtuung durch Unterlassung, Gegendarstellung oder Widerruf) befriedigend ausgleichen lässt (BGH NJW 2000, 2195). - BGH, 05.03.1974 - VI ZR 228/72
Schadensersatz - Persönlichkeitsrecht - Familie - Minderjähriger - …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 37/08
Nur unter bestimmten erschwerenden Voraussetzungen ist das unabweisbare Bedürfnis anzuerkennen, dem Betroffenen wenigstens einen gewissen Ausgleich für ideelle Beeinträchtigungen durch Zubilligung einer Geldentschädigung zu gewähren (BGH VersR 1974, S. 756 ff.).